Darmkrebsmonat März 2024 - Sicherheit für nix!
Darmkrebs fällt nicht vom Himmel. Er geht aus Vorstufen hervor, die sich aus Polypen im Darm entwickeln und schließlich entarten können. Aber so weit muss es nicht kommen. Vorsorge kann das verhindern.
Darmkrebs fällt nicht vom Himmel. Er geht aus Vorstufen hervor, die sich aus Polypen im Darm entwickeln und schließlich entarten können. Aber so weit muss es nicht kommen. Vorsorge kann das verhindern.
„Beim Check up 35 screenen wir mittlerweile auf Virushepatitis B und C, aber auch an die seltenen Lebererkrankungen sollte gedacht werden“, sagt der Leberexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Prof. Wolf Peter Hofmann. "Ein gelegentlicher Check kann Schlimmeres verhindern."
Magen-Darm-Ärzte sind in hohem Maße motiviert, junge Kolleginnen und Kollegen in ihre Praxen auszubilden. Aber es wird ihnen schwer gemacht, tatsächlich Weiterbildungsstellen zur Verfügung zu stellen. Sie müssen die Gehälter für die Auszubildenden selbst aufbringen und können nicht einmal den zusätzlich erbrachten Anteil zur Versorgung von Kassenpatienten in Rechnung stellen.
Rund 600 Mio. Fälle werden unter der organisierenden, koordinierenden und unterstützenden Kompetenz von MFA in Vertragsarztpraxen untersucht und behandelt. Darunter neben unzähligen akut erkrankten Patienten eine Heerschar von Menschen, die unter chronischen Erkrankungen leiden und keine andere Versorgungsform haben.
„Die gute Nachricht: Seit 2007 sinkt die altersstandardisierte Neuerkrankungsrate für fast alle Krebsarten in Deutschland – auch für Darmkrebs“, erklärt der Experte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dietrich Hüppe im Vorfeld des diesjährigen Darmkrebsmonats März.
Fast 1.500 niedergelassene Magen-Darm-Ärzte versorgen mehr als 1 Million Behandlungsfälle im Quartal. Der größte Teil dieser Patienten ist auf die spezialisierte fachärztliche Kompetenz angewiesen, ohne jedoch stationäre Ressourcen in Anspruch nehmen zu müssen.
Experten schätzen, dass in Deutschland jeweils ca 200.000 Menschen mit Hepatitis B oder C infiziert sind. Viele wissen gar nichts von ihrer schleichend und schmerzfrei verlaufenden Erkrankung. Das Screening im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung beim Hausarzt bietet Betroffenen die Chance, rechtzeitig gegenzusteuern und einen gravierenden Krankheitsverlauf zu vermeiden.
„Wir Magen-Darm-Ärzte verlassen uns darauf, dass die dadurch ausgelösten Kostensteigerungen zeitnah im Vergütungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet werden und, wie von der Politik versprochen, ab Januar 2025 ausgezahlt werden“, sagt Dr. Petra Jessen, die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.
„Die Aktionen der niedergelassenen Ärzte richten sich nicht gegen Patienten“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, „sondern sollen ganz im Gegenteil zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.“ Tatsächlich seien es Politik und Krankenkassen, so Dr. Tappe, die über Druck auf die Arztpraxen Patienten den ungestörten Zugang zur Versorgung immer stärker erschweren.
Dr. Ulrich Tappe: „Wir wollen, dass sich chronisch leidende Menschen mit entzündlichen Darm- und Lebererkrankungen auch mittel- und langfristig darauf verlassen können, von einem kompetenten Facharzt ihres Vertrauens ambulant behandelt zu werden.“
„Ich wünsche mir“, so die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen, „dass Sie, lieber Herr Gesundheitsminister Lauterbach, jeweils eine Woche lang in einer fachärztlichen und einer hausärztlichen Praxis hospitieren. Lernen Sie den Praxisalltag kennen. Erleben Sie hautnah, wie sich Ihre Politik in der realen Welt auswirkt."
„Es muss sich dringend etwas ändern, sonst werden wir in wenigen Jahren vor einem Scherbenhaufen stehen, der sich nicht mehr reparieren lässt“. so Dr. Tappe. „Die individuelle Versorgung, auf die sich Patienten bisher verlassen können, wird es dann nicht mehr geben."
Neben TK und vielen BEK-Patienten konnten bisher nur BARMER-Patienten aus wenigen KV-Regionen von einer Sondervereinbarung zur Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen profitieren. Die Magen-Darm-Ärzte sind sehr froh, dass dieses Engagement jetzt bundesweit ausgeweitet wird.
„Die Praxisschließungen zum Jahresende werden allen zeigen, was die demnächst drohenden Versorgungsengpässe für die Bevölkerung bedeuten“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Zugleich geben wir unseren Praxisangestellten einen kleinen Ausgleich für die hohen Belastungen, die sie auf sich nehmen."
Die Mediziner haben auf internationaler Ebene auf weltweite Kritik reagiert und eine neue Nomenklatur für steatotische Lebererkrankungen (SLD) festgelegt. Magen-Darm-Ärzte werden die bisherige Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung künftig als stoffwechselbedingte Lebererkrankung bezeichnen.
Das Robert Koch-Institut hat seine neuesten Zahlen für 2019 vorgelegt: Danach sinkt bei Darmkrebs die Anzahl der Neuerkrankungen auf 58.967 Fälle und die Anzahl der Todesfälle auf 24.048. Dies entspricht einem Rückgang von 1663 Erkrankungen (-2.7%) bzw. 200 Todesfällen (-0.8%).
„Es werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt, damit die Ärzteschaft die Situation im zuständigen Ausschuss des Bundestages zur Sprache bringen kann“, erklärt Dr. Tappe. „Die Petition kann in vielen Praxen handschriftlich unterschrieben werden. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.“
Dr. Petra Jessen: „Ohne die Tatkraft unserer Mitarbeiterinnen und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung könnten Vorsorge, Untersuchung und Behandlung der vielen noch nicht oder bereits akut oder chronisch erkrankten Menschen nicht bewältigt werden.“
"Obwohl kaum ein niedergelassener Magen-Darm-Arzt seine Praxis freiwillig aufgeben würde, zieht der Nachwuchs eine gesicherte Anstellung vor. Daran müssen wir etwas ändern, wenn die Menschen künftig noch in Arztpraxen behandelt werden wollen!", sagt Dr. Petra Jessen, die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.
Es ist eine Tatsache, dass bestimmte Patientengruppen mit ihrem besonderen Betreuungsbedarf von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden. „Erfreulicherweise", so Dr. Tappe“, hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Vereinbarung besonderer Versorgungsverträge zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen im SGB V Mittel zur Verfügung gestellt, um hier gegenzusteuern."