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Neben TK und vielen BEK-Patienten konnten bisher nur BARMER-Patienten aus wenigen KV-Regionen von einer Sondervereinbarung zur Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen profitieren. Die Magen-Darm-Ärzte sind sehr froh, dass dieses Engagement jetzt bundesweit ausgeweitet wird.
„Die Praxisschließungen zum Jahresende werden allen zeigen, was die demnächst drohenden Versorgungsengpässe für die Bevölkerung bedeuten“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Zugleich geben wir unseren Praxisangestellten einen kleinen Ausgleich für die hohen Belastungen, die sie auf sich nehmen."
Die Mediziner haben auf internationaler Ebene auf weltweite Kritik reagiert und eine neue Nomenklatur für steatotische Lebererkrankungen (SLD) festgelegt. Magen-Darm-Ärzte werden die bisherige Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung künftig als stoffwechselbedingte Lebererkrankung bezeichnen.
Das Robert Koch-Institut hat seine neuesten Zahlen für 2019 vorgelegt: Danach sinkt bei Darmkrebs die Anzahl der Neuerkrankungen auf 58.967 Fälle und die Anzahl der Todesfälle auf 24.048. Dies entspricht einem Rückgang von 1663 Erkrankungen (-2.7%) bzw. 200 Todesfällen (-0.8%).
„Es werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt, damit die Ärzteschaft die Situation im zuständigen Ausschuss des Bundestages zur Sprache bringen kann“, erklärt Dr. Tappe. „Die Petition kann in vielen Praxen handschriftlich unterschrieben werden. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.“
Dr. Petra Jessen: „Ohne die Tatkraft unserer Mitarbeiterinnen und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung könnten Vorsorge, Untersuchung und Behandlung der vielen noch nicht oder bereits akut oder chronisch erkrankten Menschen nicht bewältigt werden.“
"Obwohl kaum ein niedergelassener Magen-Darm-Arzt seine Praxis freiwillig aufgeben würde, zieht der Nachwuchs eine gesicherte Anstellung vor. Daran müssen wir etwas ändern, wenn die Menschen künftig noch in Arztpraxen behandelt werden wollen!", sagt Dr. Petra Jessen, die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.
Es ist eine Tatsache, dass bestimmte Patientengruppen mit ihrem besonderen Betreuungsbedarf von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden. „Erfreulicherweise", so Dr. Tappe“, hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Vereinbarung besonderer Versorgungsverträge zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen im SGB V Mittel zur Verfügung gestellt, um hier gegenzusteuern."
Die Menschen kommen mit Reizdarmbeschwerden, H.-pylori-Infektionen, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Divertikeln, viralen Leberentzündungen, Leberzirrhosen, Verdacht auf Darmkrebs oder zur Darmkrebsvorsorge in unsere Praxen und es fällt uns immer schwerer, die für ihre Untersuchung und Behandlung notwendigen Voraussetzungen zu finanzieren: Das ist die Wahrheit, Herr Minister Lauterbach!
„Die Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzteschaft sucht mit der Kampagne #PraxenKollaps verhindern! den Schulterschluss mit der betroffenen Bevölkerung: Die ambulante Versorgung gerät immer weiter in die Schieflage und die Politik kümmert es nicht!“, erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).
„Es muss endlich Schluss sein mit der Budgetierung“, fordert Dr. Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Unter dem Deckel werden wir die Qualität der ambulanten Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung nicht aufrecht erhalten können.“
Tempi passati - wohin steuert die ambulante Versorgung, wenn die Zeiten für einen Ausgleich von Inflation und Tarifsteigerungen vorüber sind? Es wird Zeit, die Bevölkerung über die Konsequenzen aufzuklären, was ein solches "tempi passati" für die Versorgung von kranken Menschen bedeutet.
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