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Dass Ärzte Praxen schließen müssen, um auf die Verknappung von Ressourcen aufmerksam zu machen, zeigt, wie schlecht es um die ambulante Versorgung steht.

Auf dem Rücken der Patienten? - Lauterbach muss Farbe bekennen

„Die Aktionen der niedergelassenen Ärzte richten sich nicht gegen Patienten“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, „sondern sollen ganz im Gegenteil zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.“ Tatsächlich seien es Politik und Krankenkassen, so Dr. Tappe, die über Druck auf die Arztpraxen Patienten den ungestörten Zugang zur Versorgung immer stärker erschweren.

Wenn alle Hoffnung schwindet, bleiben immer noch Wünsche. (Abb. bng e.V.)

Wünsche an den Weihnachtsmann - Einladung an Herrn Prof. Lauterbach

„Ich wünsche mir“, so die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen, „dass Sie, lieber Herr Gesundheitsminister Lauterbach, jeweils eine Woche lang in einer fachärztlichen und einer hausärztlichen Praxis hospitieren. Lernen Sie den Praxisalltag kennen. Erleben Sie hautnah, wie sich Ihre Politik in der realen Welt auswirkt."

Unser Gesundheitswesen krankt! Die ambulante Versorgung wird an die Wand gefahren.

Petition und Praxisschließungen - Magen-Darm-Ärzte setzen Zeichen für die ambulante Versorgung

„Die Praxisschließungen zum Jahresende werden allen zeigen, was die demnächst drohenden Versorgungsengpässe für die Bevölkerung bedeuten“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Zugleich geben wir unseren Praxisangestellten einen kleinen Ausgleich für die hohen Belastungen, die sie auf sich nehmen."

Extrabudgetäre Vereinbarungen werden benötigt, um Versorgungslücken zu schließen.

Bundesrechnungshof verkennt die Lage - Extrabudgetäre Vereinbarungen sichern die Versorgung chronisch kranker Menschen

Es ist eine Tatsache, dass bestimmte Patientengruppen mit ihrem besonderen Betreuungsbedarf von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden. „Erfreulicherweise", so Dr. Tappe“, hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Vereinbarung besonderer Versorgungsverträge zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen im SGB V Mittel zur Verfügung gestellt, um hier gegenzusteuern."

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