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Die ambulante Versorgung fördern: Enttäuschen Sie nicht unsere Bürgerinnen und Bürger, Herr Lauterbach!

In einer gemeinsamen Resolution haben die Körperschaften der kassenärztlichen Selbstverwaltung und die Berufsverbände der niedergelassenen Mediziner entschieden gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach protestiert, von ihm selbst mit auf den Weg gebrachte Regelungen zur zügigen Vergabe von Terminen für Neupatienten wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Check-Up für die Leber: Schwere Lebererkrankungen sind durch bessere Vorsorge vermeidbar

Eine vergleichsweise einfache Erweiterung des Leber-Check-Ups für Patienten mit begründetem Verdacht auf eine fortgeschrittene Lebererkankung kann Personen entdecken, die unter einer lebensbedrohlichen Lebererkrankung leiden. Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte plädieren dafür, aus neuen Studienergebnissen zeitnah geeignete Anpassungen für das Check-Up-Programm abzuleiten.

Kehrt Marsch: Ein Strich durch die Neupatientenregelung?

Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte sind irritiert über Pläne zu Gesetzesänderungen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt hat. Zur Sanierung des Finanzdefizits der gesetzlichen Krankenkassen sollen insbesondere die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Regelungen für Neupatienten ersatzlos gestrichen werden.

Der blinde Fleck im Gesundheitswesen: Was ist uns die ambulante Versorgung wert?

Viele Arztpraxen qualifizieren ihre Mitarbeiter über das vielfältige Angebot von der Bundesärztekammer anerkannter Zusatzausbildungen. "Ist es nicht längst überfällig, darüber nachzudenken delegationsfähige Leistungen in den Praxen zu fördern, anstatt andere Berufsgruppen undifferenziert in die Versorgung zu integrieren?" fragt Dr. Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.

Volkskrankheit Fettleber: Kollateraleffekte des guten Lebens

"Die Fettleber-Erkrankung sollte in Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes und Adipositas aufgenommen und die Bekämpfung der Volkskrankheit als Gesundheitsziel im Rahmen des Präventionsgesetzes verankert werden", sagt Prof. Dr. Wolf Peter Hofmann vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

Darmkrebs kann verhindert werden. Das beweisen die Zahlen: Die Inzidenz ist in Deutschland in den letzten 20 Jahren um 25 Prozent und die Mortalität um fast 40 Prozent zurückgegangen.

Ab 70 ungeschützt - Der blinde Fleck der Darmkrebs-Vorsorge

Beginnen Männer mit 50 Jahren ihre Darmkrebsvorsorge, dann kann die zweite und "letzte Vorsorge" mit 60 Jahren erfolgen. Ein sich anschließendes Konzept ab 70 Jahren fehlt noch. Hier droht dann eine Unterversorgung der Bürger in der Darmkrebsvorsorge.

Regionale Versorgungsdefizite: Das ungleich verteilte Angebot der Kassen-Zusatzleistungen

"Wir haben in Deutschland ein hervorragendes Mittel, um spezifische Defizite bei der Versorgung von chronisch kranken Menschen über Sondervereinbarungen zwischen niedergelassenen Fachärzten und gesetzlichen Krankenkassen auszugleichen", sagt Dr. Petra Jessen. "Leider gelingt es bisher allerdings meist nur, bestimmte Krankenkassen in begrenzten Regionen für derartige Vereinbarungen zu gewinnen."

In den meisten Fällen liefert die Vorsorge-Darmspiegelung einen eindeutigen Befund und die Sicherheit, mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zehn Jahren nicht an einem Darmkrebs zu erkranken.

Darmkrebsvorsorge: Wer muss wann zur Kontrolluntersuchung?

"Der Berufsverband hat gemeinsam mit anderen Interessenvertretern bereits mehrfach angemahnt, dass im Interesse der Patientensicherheit und der Steuerung der Leistungserbringung solide Versorgungsdaten in einem nationalen Koloskopie-Register erfasst werden sollten", erinnert der ehemalige Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dietrich Hüppe.

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