Pressemitteilung -
Apotheken-vor-Ort Stärkungsgesetz: Nur ein Verschiebebahnhof für originäre Praxisleistungen?
Die ambulante Versorgung in Deutschland hat einen hohen Stellenwert. Termine beim Hausarzt oder Facharzt werden nirgendwo schneller vergeben als bei uns. "Bei alternder Bevölkerungsstruktur ist es nur gut, dass es so eine Versorgungslandschaft gibt", sagt der Verbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe. Die Sache hat aber einen Haken: "Keiner möchte diese Struktur weiter fördern."
Während die Politik von sektorenübergreifender Versorgung spricht und eine zunehmende Ambulantisierung der Leistungserbringung fordert, stellt der Gesetzgeber zurzeit die Weichen in ganz anderer Richtung. So werden im Krankenhauszukunftsgesetz mehrere Milliarden Euro an Fördermitteln für die stationäre Versorgung zur Verfügung gestellt. Und mit dem Apotheken-vor-Ort Stärkungsgesetz werden aktuell Gelder per Schiedsgericht für pharmazeutische Dienstleistungen versprochen. Wer fördert die flächeneckende vor-Ort-Versorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte?
Im Rahmen eines Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetzes wurden unlängst Leistungen mit einer Vergütung aufgerufen, die seit Jahren bereits in unseren Praxen erfolgen. Eine Polypharmazieberatung erfolgt durch die Module in den Praxisinformationssystemen, welche in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen erfahren haben. Beratungen zu einer oralen Tumortherapie erfolgen intensiv in den onkologischen Praxen, Organtransplantierte werden in speziellen Ambulanzen versorgt, wo bei Bedarf Apotheker mit einbezogen werden. "Auch wenn nachvollziehbar ist, dass Apotheken vor Ort wichtig sind und ihr Erhalt unterstützt werden darf, ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn es zu solch ungleicher Förderung kommt", konstatiert Dr. Tappe.
"Wir denken, es ist Zeit für ein Gesetz ist, das ambulant in Praxen erbrachte Leistungen fördert und angemessen honoriert, anstatt originäre Aufgaben aus Praxen in andere Sektoren zu verschieben", betont Dr. Tappe. "Wir stellen uns dieser Diskussion und begrüßen eine Definition ambulanter Leistungen nach Inhalt, Merkmalen und Qualitätskriterien. Wenn die ambulante Versorgung in Haus- und Facharztpraxen erfolgen soll brauchen wir ein Umdenken. Es ist Zeit ein Praxis-vor-Ort-Stärkungsgesetz zu fordern!"
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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.