Pressemitteilung -
Weniger Geld für mehr Leistung - 15 Jahre Abschlagszahlung in Arztpraxen
"Medizinische Untersuchungen sind kein Vergnügen", betont Dr. Ulrich Tappe. "Menschen leiden unter gesundheitlichen Problemen und suchen Hilfe. Der Arzt setzt, wie von ihm erwartet, die erforderlichen Mittel ein, um die Beschwerden des Patienten zu heilen oder zumindest zu lindern."
Der Bedarf für ärztliche Leistungen ist aber keine feststehende Größe. Er schwankt unter anderem in Abhängigkeit von der Ausbreitung von Erkrankungen und der Anzahl und dem Alter der betroffenen Menschen. Entsprechend variieren natürlich auch die Kosten. "In der Gesundheitspolitik"; so resümiert der Berufsverbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, "geht es letztlich immer um die Frage: Wie viel wollen wir für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ausgeben? Der Politik ging und geht es dabei vor allem um Kontrolle, d.h. um eine Fixierung der Kosten durch Reglementierung des Bedarfs."
An diesem Grundsatz hat bisher jede Reform festgehalten. Jeder Fortschritt hat sich als Mogelpackung erwiesen, bei der alte Restriktionen in neuen Formen weitergeführt worden sind. "Die Umstellung der ärztlichen Vergütungsberechnung von Punktwerten auf Euros vor 15 Jahren ist ein anschauliches Beispiel dafür", so Dr. Tappe. Vor 2009 gab es Punkte für ärztliche Leistungen, deren Wert sank, wenn die insgesamt erbrachte Menge an Untersuchungen und Behandlungen zunahm. Seit 2009 gibt es zwar feste Preise für ärztliche Leistungen, aber zugleich für jede Praxis eine Mengenbegrenzung. Jede Behandlung darüber hinaus wird mit einem Zwangsrabatt bestraft: Bei erhöhtem Bedarf sinkt der Preis.
"Inzwischen haben sich die Zeiten geändert", stellt Dr. Tappe fest. "Im Zuge der Umstrukturierung der Kliniklandschaft werden immer mehr ärztliche Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert. Konsequenz dieser Verschiebung ist eine herbeigeführte Bedarfssteigerung für ambulante Untersuchungen und Behandlungen. Die niedergelassenen Fachärzte springen hier gerne in die Bresche. Das geht aber nur, wenn die Abpreisung von Mehrleistungen endlich abgeschafft wird!"
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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.