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Niedergelassenen Fachärzte sorgen dafür, dass chronisch kranke Menschen auch bei schwierigen Verläufen oder akuten Schüben ihrer Erkrankung nicht gleich ins Krankenhaus müssen.
Niedergelassenen Fachärzte sorgen dafür, dass chronisch kranke Menschen auch bei schwierigen Verläufen oder akuten Schüben ihrer Erkrankung nicht gleich ins Krankenhaus müssen.

Pressemitteilung -

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen - Ambulantisierung kann nicht nur Verschiebebahnhof sein

Die ambulante Versorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte ist das Fundament unseres Gesundheitswesens. Die niedergelassenen Fachärzte haben daran einen gewichtigen Anteil. Sie sorgen dafür, dass chronisch kranke Menschen auch bei schwierigen Verläufen oder akuten Schüben ihrer Erkrankung nicht gleich ins Krankenhaus müssen.

„Deshalb ist es gut, wenn im Zuge der Reform der Krankenhausfinanzierung tatsächlich endlich zusätzliche Therapie-Leistungen von den Arztpraxen übernommen werden dürfen“, erklärt Dr. Ulrich Tappe, der Verbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Auch wenn wir in unserer Fachgruppe noch nicht viel davon merken, auf Dauer können die betroffenen Patienten davon profitieren.“

Aber damit ist es aus der Sicht des Verbandes nicht getan. Seit Jahren weisen Magen-Darm-Ärzte beispielsweise auf die desolate Lage der Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) hin. Viele finden nur schwer die Betreuung, die sie benötigen würden. Im Versorgungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind die erforderlichen Leistungen schlicht nicht vorgesehen.

„Deshalb benötigen wir viel mehr Möglichkeiten, die bestehenden Angebote bedarfsorientiert zu erweitern“, sagt Dr. Tappe. Ein gutes Beispiel, wie das funktionieren kann, sind die CED-Sonderverträge mit der Barmer, der Techniker und vielen Betriebskrankenkassen. Diese Vereinbarungen ermöglichen Praxen mit ausgewiesenen Qualifikationen und zusätzlichem qualifizierten Praxispersonal über den üblichen Rahmen hinausgehende Betreuungs- und Beratungsgespräche. Darüber hinaus regeln solche Vereinbarungen eine wirtschaftliche Medikamentenverschreibung.

„Wer ambulante Versorgung ernst meint, muss nicht nur ambulant erbringbare Leistungen aus dem stationären Sektor verschieben, sondern auch die ambulanten Möglichkeiten überhaupt ausbauen, damit brachliegendes Potenzial der niedergelassenen Facharztpraxen erschlossen und zum Tragen kommen kann“, betont Dr. Tappe.

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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Dr. Petra Jessen

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