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Auch im ambulanten vertragsärztlichen Bereich muss Weiterbildung erfolgen.
Auch im ambulanten vertragsärztlichen Bereich muss Weiterbildung erfolgen.

Pressemitteilung -

Weiterbildung in der Viszeralmedizin - Arztpraxen können fehlende Kapazitäten decken

Im Zuge der Krankenhausreform werden viele Therapieangebote in wenigen spezialisierten Kliniken konzentriert. Viele Krankenhäuser müssen Teile ihres bisherigen Leistungsangebots aufgeben und es ist zu befürchten, dass einige Kliniken die volle Weiterbildungsermächtigung verlieren. Das wird insbesondere bei der Behandlung von Erkrankungen des Verdauungssystems zu Engpässen in der Weiterbildung von nachwachsenden Fachärzten führen.

„Nach einer schon etwas älteren Abfrage bei den Landesärztekammern sind bereits jetzt weniger als 400 Weiterbildungsbefugte für Gastroenterologie in Deutschland an Kliniken gemeldet“, konstatiert Dr. Ulrich Tappe, der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „und nicht alle besitzen eine sogenannte volle Weiterbildung. Mit der Zentralisierung von Leistungen an spezialisierten Kliniken werden dringend benötigte Ausbildungsstandorte wegfallen.“

Hinzu kommt, dass bereits heute die meisten Patienten mit chronischen Darm- oder Lebererkrankungen gar nicht im stationären Bereich versorgt werden. Auch die Darmkrebsvorsorge erfolgt ganz überwiegend in Arztpraxen. „Auch andere Bereiche der Endoskopie gehen zunehmend den Weg in den ambulanten Bereich“, so Dr. Tappe. „Damit wird es schwer, das volle Weiterbildungsspektrum der Gastroenterologie in Kliniken aufrecht zu erhalten. Müssen Auszubildende wechselnde Ausbildungsstellen in Kauf nehmen, ist dies oft mit ihrer Familien- und Lebensplanung schwer vereinbar.“

Auch im ambulanten vertragsärztlichen Bereich muss Weiterbildung erfolgen. Das ist aber derzeit für viele Niedergelassene unattraktiv, weil es keine ausreichende Finanzierung gibt. „Wer in der Praxis ausbildet, zahlt drauf“, so Dr. Tappe. Der Berufsverband begrüßt deshalb den Vorstoß der ärztlichen Selbstverwaltung, die fordert, Weiterbildung auch bei Fachärzten zu fördern. Neben der Lockerung der Beschränkungen bei der Leistungserbringung für ausbildende Praxen wurde hier ein zusätzlicher Fallzuschlag diskutiert. „Es muss gelingen, ambulante und stationäre Bereiche in der Weiterbildung enger zusammenzufügen, damit auch in Zukunft breit ausgebildete Gastroenterologen für die Versorgung zur Verfügung stehen“, betont Dr. Tappe.

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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Dr. Petra Jessen

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