Pressemitteilung -
So kann's gehen: Viele stationäre Untersuchungen könnten ambulant erfolgen
Diagnostik und Therapie von Verdauungskrankheiten erfordern in vielen Fällen keinen stationären Aufenthalt, so die einhellige Meinung von Klinikern und niedergelassenen Magen-Darm-Ärzten. Dennoch müssen die Patienten oft für eine Nacht ins Krankenhaus, weil viele Untersuchungen absurderweise nur unter dieser Bedingung kostendeckend finanziert oder überhaupt angeboten werden können.
"Nehmen Sie zum Beispiel die High-Resolution-Manometrie, eine hochauflösende Funktionsuntersuchung der Speiseröhre", erläutert Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). "Das ist eine unkomplizierte Basisuntersuchung für Patient:innen mit chronischem Sodbrennen, die problemlos im Rahmen eines Praxisbesuchs durchgeführt werden könnte. Wegen der bestehenden Unterfinanzierung kann sie der niedergelassene Magen-Darm-Arzt aber nicht anbieten. Im Krankenhaus kann diese Leistung im Rahmen der Indikationsstellung für eine Operation nur dann finanziert werden, wenn der Patient mindesten über Nacht bleibt und weitere zusätzliche Untersuchungen stationär erfolgen."
Dasselbe Problem besteht für ein weites Spektrum sonographischer und endoskopischer Untersuchungen. "Die Frage ist nicht, wo solche Leistungen erbracht werden sollen, sondern dass der erbrachte Qualitätsstandard kostendeckend ist", betont Dr. Tappe. "Sinnvoll ist unbestritten ambulant vor stationär. Aber das gelingt nicht zum Sparpreis. Um eine vernünftige Umstrukturierung zu erzielen ist eine Anschubfinanzierung sinnvoll, gespart wird langfristig an einer effektiveren Versorgung, wobei allein aufgrund der Demographie von einer zunehmenden Leistungsabforderung zu rechnen sein wird."
Die Verdauungsmediziner aus Klinik und Praxis haben jetzt in einem gemeinsamen Gutachten dargelegt, wie diese für alle Seiten unbefriedigende und auf Dauer untragbare Situation auf der Basis einer am Fallpauschalensystem der Krankenhäuser orientierten, sektorunabhängigen Leistungsvergütung behoben werden kann. "Wir halten eine Umsetzung mit Beginn des nächsten Jahres für realistisch und erstrebenswert", sagt Dr. Tappe. "Die Anpassungen sollten jedoch schrittweise erfolgen, um nicht in Versorgungsengpässen zu enden."
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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.