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Sogar für die Terminvergabe soll es künftig bürokratischen Vorschriften geben
Sogar für die Terminvergabe soll es künftig bürokratischen Vorschriften geben

Pressemitteilung -

Jedes Gesetz bringt neue Gängelei - Zwangsjacke für die online-Terminvergabe

„Man sollte es nicht für möglich halten, aber selbst für die Terminvergabe soll es bürokratischen Vorschriften geben, wenn es nach Herrn Lauterbach geht“, konstatiert der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe. „Es ist ja begrüßen, wenn technische Verfahren und Datenschutz standardisiert und geregelt werden. Aber dass tief in die Organisation jeder einzelnen Praxis eingegriffen wird, um pauschal mögliche kriminelle Machenschaften von Ärzten ausschließen, geht entschieden zu weit! Als ob Ärzte nichts anders im Sinn hätten, als Patienten über den Tisch zu ziehen, und für ihre Böswilligkeit mit zusätzlichen Dokumentationspflichten bestraft werden müssen.“

Es grenzt an Schikane, wenn der Gesetzgeber solche gravierenden Eingriffe in die freiberufliche Tätigkeit klammheimlich unter ferner liefen in den Paragraphendschungel des SGB V einschiebt. Die geplanten Kontrollmaßnahmen für die digitale Terminvergabe sind im Entwurf eines „Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ versteckt, der zynischer Weise als eines seiner Kernziele die „Entlastung der Leistungserbringenden von bürokratischen Aufwänden“ benennt. Umgesetzt werden die Maßnahmen mit einer Änderung von § 370c SGB V. Ärzte müssen demnach künftig gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nachweisen, dass sie ihre online-Terminergabe nicht für Marketingmaßnahmen zweckentfremden und keine diskriminierende oder monetäre Priorisierung von Patienten betreiben.

Es ist ungeheuerlich, dass die überwiegende Anzahl rechtschaffener Ärzte, die die ambulante Versorgung von Abermillionen Krankheitsfällen im Jahr sicher stellen, verpflichtet werden, ihre Rechtschaffenheit durch bürokratische Dokumentationsvorgaben zu beweisen. Ganz abgesehen davon, dass sie die anfallenden Kosten dafür aus eigener Tasche beisteuern dürfen“, empört sich Dr. Tappe. „Dafür bekommen sie dafür dann auch noch Obergrenzen für das online-Terminangebot vorgeschrieben und Mindestmaßgaben für telefonische Erreichbarkeit."

„Die Praxisinhaber bemühen sich, aus eigener Initiative und auf eigene Kosten angesichts von Wartelisten sowie von Ressourcen- und Personalmangel effektive Wege zur Terminvergabe zu organisieren“, stellt Dr. Tappe fest. „Statt dies als Versuch einer Entlastung des Gesundheitswesens anzuerkennen und zu würdigen, sollen wir mit neuen, völlig ungerechtfertigten Gängeleien überzogen werden. Und das auch noch versteckt unter hunderten von schwer verständlichen Paragraphen im SGB V.“

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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