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Der blinde Fleck im Gesundheitswesen: Was ist uns die ambulante Versorgung wert?

Viele Arztpraxen qualifizieren ihre Mitarbeiter über das vielfältige Angebot von der Bundesärztekammer anerkannter Zusatzausbildungen. "Ist es nicht längst überfällig, darüber nachzudenken delegationsfähige Leistungen in den Praxen zu fördern, anstatt andere Berufsgruppen undifferenziert in die Versorgung zu integrieren?" fragt Dr. Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.

Volkskrankheit Fettleber: Kollateraleffekte des guten Lebens

"Die Fettleber-Erkrankung sollte in Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes und Adipositas aufgenommen und die Bekämpfung der Volkskrankheit als Gesundheitsziel im Rahmen des Präventionsgesetzes verankert werden", sagt Prof. Dr. Wolf Peter Hofmann vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

Darmkrebs kann verhindert werden. Das beweisen die Zahlen: Die Inzidenz ist in Deutschland in den letzten 20 Jahren um 25 Prozent und die Mortalität um fast 40 Prozent zurückgegangen.

Ab 70 ungeschützt - Der blinde Fleck der Darmkrebs-Vorsorge

Beginnen Männer mit 50 Jahren ihre Darmkrebsvorsorge, dann kann die zweite und "letzte Vorsorge" mit 60 Jahren erfolgen. Ein sich anschließendes Konzept ab 70 Jahren fehlt noch. Hier droht dann eine Unterversorgung der Bürger in der Darmkrebsvorsorge.

Regionale Versorgungsdefizite: Das ungleich verteilte Angebot der Kassen-Zusatzleistungen

"Wir haben in Deutschland ein hervorragendes Mittel, um spezifische Defizite bei der Versorgung von chronisch kranken Menschen über Sondervereinbarungen zwischen niedergelassenen Fachärzten und gesetzlichen Krankenkassen auszugleichen", sagt Dr. Petra Jessen. "Leider gelingt es bisher allerdings meist nur, bestimmte Krankenkassen in begrenzten Regionen für derartige Vereinbarungen zu gewinnen."

In den meisten Fällen liefert die Vorsorge-Darmspiegelung einen eindeutigen Befund und die Sicherheit, mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zehn Jahren nicht an einem Darmkrebs zu erkranken.

Darmkrebsvorsorge: Wer muss wann zur Kontrolluntersuchung?

"Der Berufsverband hat gemeinsam mit anderen Interessenvertretern bereits mehrfach angemahnt, dass im Interesse der Patientensicherheit und der Steuerung der Leistungserbringung solide Versorgungsdaten in einem nationalen Koloskopie-Register erfasst werden sollten", erinnert der ehemalige Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dietrich Hüppe.

Bundesschiedsamt attestiert Unterfinanzierung: Stolpersteine auf dem Weg in die Digitalisierung

Die Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist keine reibungslose Angelegenheit, sondern eine teure und kraftzehrende Zumutung, die den Praxisbetrieb behindert anstatt ihn voranzubringen. Das Bundesschiedsamt hat dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen jetzt bescheinigt, die niedergelassenen Ärzte bei der Finanzierung der erforderlichen Investitionen im Regen stehen zu lassen.

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland gehört zu den besten in der Welt. Dennoch gibt es in unserem komplexen System bestimmte Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf, die von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden.

Selektivverträge konsolidieren das Versorgungsangebot: Das Plus zur Kassenleistung

Dr. Ulrich Tappe: "Die Weiterentwicklung der Betreuungsstrukturen hängt von der Bereitschaft der Krankenkassen ab, für ihre CED-Patienten entsprechende Versorgungsangebote in Selektivverträgen zu vereinbaren. Wir sind offen für neue Kooperationen und freuen uns, dass große Player unter den Krankenkassen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Schaffung spezieller Versorgungsangebote nutzen."

Obwohl die Vorsorge Darmkrebs in sehr vielen Fällen verhindert oder zumindest in einem heilbaren Stadium entdeckt, nehmen in Deutschland nur knapp 20 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und Männer am Screening-Programm teil.

Einladung via App - Darmkrebs-Vorsorge leicht gemacht

"Es freut uns, dass die Barmer ihre Versicherten bereits im Alter ab 40 Jahren auf Darmkrebs-Vorsorge anspricht", sagt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen. "Damit geht sie über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, trägt dem Stand der medizinischen Kenntnisse Rechnung und bezieht von vornherein wichtige Risikogruppen mit ein."

So kann's gehen: Viele stationäre Untersuchungen könnten ambulant erfolgen

Unkomplizierte Basisuntersuchungen wie die Funktionsuntersuchungen für Patient:innen mit chronischem Sodbrennen kann der niedergelassene Magen-Darm-Arzt wegen Unterfinanzierung nicht anbieten. Im Krankenhaus können solche Leistungen im Rahmen der Indikationsstellung für eine Operation finanziert werden, wenn der Patient mindesten über Nacht bleibt und weitere zusätzliche Untersuchungen anstehen.

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