Eine Lanze für die Freiberuflichkeit? - Kontrolle kann Fachkompetenz nicht ersetzen
Das vom Bundestag jetzt verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte eine Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlich verordneter Leistungen bringen. Diese Regelung ist unter die Räder geraten. Die Vorgabe einer Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro sollte die Praxen vom Regressdruck entlasten und mehr Spielraum für die Betreuung von Patienten geben.