Magen-Darm-Ärzte - Verbandsvorstand im Amt bestätigt
Magen-Darm-Ärzte - Verbandsvorstand im Amt bestätigt
Magen-Darm-Ärzte - Verbandsvorstand im Amt bestätigt
„Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden“, erklärt der bng-Verbandsvorsitztende Dr. Ulrich Tappe. „Sorgen Sie dafür, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern ohne Abstriche berücksichtigt werden.“
„Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte haben wir den Eindruck, dass der Fokus zur Bewältigung der Probleme in unserem Gesundheitswesen falsch ausgerichtet ist“, sagt Dr. Ulrich Tappe. „Die Frage muss aus unserer Sicht lauten: Wie können wir den veränderten Bedarf mit den verfügbaren Mitteln am besten organisieren. Wer nur den Rotstift zückt, schafft mehr neue Probleme als vorhandene zu lösen.“
Ein Motor muss befeuert werden, damit er läuft. So ist es auch im Gesundheitswesen. Wenn man beim Treibstoff spart, fällt die Leistung ab. Wer nicht kostendeckend vergütet, nimmt offenen Auges Abstriche in Kauf. Das ist die einfache Wahrheit und die sollte die Politik auch beim Namen nennen.
„Ärztinnen und Ärzte sind ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet“ sagt bng-Vorstand Dr. Ulrich Tappe. „Zugleich gilt: In einer sozialen Marktwirtschaft beeinflussen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Angebot. Wenn finanzielle Begrenzungen politisch gewollt sind, sollte auch transparent gemacht werden, welche Auswirkungen dies auf die Versorgung haben wird.“
Mehr altersbedingte Erkrankungen sind die Kehrseite der erfreulichen Tatsache, dass immer mehr Menschen ein hohes Lebensalter erreichen. Neu auftretende metabolische Erkrankungen sind die Folge veränderter Lebensgewohnheiten in der modernen Gesellschaft. Beides führt zu neuem Versorgungbedarf, der von den Akteuren im Gesundheitssystem auch künftig gedeckt werden muss.
Vor einem Jahr ist das Alter, ab dem Frauen einen Anspruch auf eine Vorsorge Darmspieglung haben, auf 50 Jahre herabgesetzt worden. Der Gesetzgeber ist damit einer EU-Vorgabe gefolgt, die geschlechtsspezifische Einschränkungen bei der Vorsorge verbietet.